Gassi gehen von der Steuer absetzen: Was Sie wissen müssen


Als Hundeliebhaber wissen wir alle, wie wichtig regelmäßige Spaziergänge für das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer vierbeinigen Freunde sind. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass unter gewissen Umständen die Kosten für das Gassi gehen steuerlich absetzbar sein können. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beachten müssen.

Wann ist Gassi gehen steuerlich absetzbar?

Ganz grundsätzlich gilt: Private Ausgaben für Haustiere, wie beispielsweise Futter oder Spielzeuge, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Werden Sie aus beruflichen Gründen daran gehindert, selbst mit dem Hund spazieren zu gehen, und müssen deshalb einen Hundesitter oder eine Hundebetreuung beauftragen, können diese Kosten unter Umständen abgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:

  • Berufliche Abwesenheit: Sie sind beruflich so eingebunden, dass Sie den Hund nicht selbst ausführen können.
  • Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung: Die Tätigkeit des Gassigehens muss von einem gewerblichen Anbieter durchgeführt und entsprechend in Rechnung gestellt worden sein.
  • Beleg der Ausgaben: Um die Kosten absetzen zu können, benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung und einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (bspw. Kontoauszug).

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Ausgabe rund um Ihren Hund steuerlich geltend gemacht werden kann. Doch bei der Inanspruchnahme einer Hundebetreuung wegen beruflicher Abwesenheit sieht es anders aus. Diese Kosten können ähnlich wie die für einen Babysitter als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet werden.

Wie setze ich die Kosten für das Gassi gehen steuerlich ab?

Um diese Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Halten Sie alle Belege und Rechnungen für die Hundebetreuung akribisch fest.
  2. Fügen Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung unter den haushaltsnahen Dienstleistungen hinzu.
  3. Beachten Sie die Höchstgrenzen für haushaltsnahe Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihre Angaben akzeptiert werden.

Bei korrekter Anwendung können 20% der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Das führt nicht nur zu einer möglichen Steuererstattung, sondern unterstützt Sie auch dabei, die Work-Life-Balance zwischen Beruf und Hundehaltung zu verbessern.

Abschließende Gedanken

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für das Gassi gehen unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzbar sind. Voraussetzung ist, dass Sie aus beruflichen Gründen einen Dienstleister in Anspruch nehmen müssen und die Aufwendungen korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch wenn die Regeln streng erscheinen mögen, lohnt es sich, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen, um so die Bindung zu Ihrem Vierbeiner trotz eines vollen Berufslebens aufrechtzuerhalten und gleichzeitig finanziell davon zu profitieren.

Kurzzusammenfassung:

  • Das Gassi gehen ist nur unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar.
  • Voraussetzungen sind berufliche Abwesenheit und die Inanspruchnahme einer gewerblichen Hundebetreuung.
  • Aufbewahrung der Rechnungen und korrekte Angabe in der Steuererklärung sind essenziell.
  • 20% der Kosten können von der Steuerschuld abgezogen werden.

Wir hoffen, dieser Artikel hat Licht ins Dunkle gebracht und zeigt, wie Hundeliebhaber finanziell von notwendigen Dienstleistungen profitieren können. Ein weiterer Schritt, um die Liebe und Fürsorge für unsere treuen Begleiter mit den Anforderungen des Alltags in Einklang zu bringen.

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